ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge der Fa. SinnesBewegung
mit Vertriebspartnern und Regelungen für die 
selbstständige Organisation der Vertriebspartner, Stand 01.01.2024.
Diese Vereinbarungen regeln die Grundlagen einer Geschäftsbeziehung 
der Fa. SinnesBewegung zu dem Vertriebspartnern und  
(Partnerunternehmen / Händlern/ Vermittlern*), die in 
Deutschland ansässig sind und die Grundregeln der Selbstorganisation 
der vertraglich angebundenen Partnerunternehmen untereinander.
1. Eine Vertriebspartnerschaft  kann nur begründet werden, 
wenn Antragsteller* bzw. ein Geschäftsführer* des 
Partnerunternehmens volljährig und voll geschäftsfähig sind  und ein 
Gewerbe für sich angemeldet hat.
2. Der Vertriebspartner erhält eine Partnernummer, welche mit den
persönlichen Daten aus dem Antragsformular elektronisch erfasst
wird. Voraussetzung hierfür ist eine gültige E-Mail-Adresse.
3. Vertriebspartner dürfen nur eine Position im Provisionssystem vom
 Unternehmen SinnesBewegung einnehmen. 
Es wird  nur einmal pro Person eine Partnernummer vergeben. 
Unabhängig davon, ob es sich hierbei um eine 
natürliche Person, einen Verein oder um einen Firmen(mit)inhaber 
handelt.
Mit Annahme der  Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt
sich der Vertriebspartner mit dem Marketingplan, den Regeln des 
aktuellen  Marketingplans einverstanden.
Diese sind wesentlicher Bestand des Vertrages 
und der Zusammenarbeit zwischen der Fa. SinnesBewegung und dem Vertriebspartner. 
Ebenfalls mit Annahme dieses Antrags durch die Fa. SinnesBewegung  erhält der 
Vertriebspartner das Recht, die  Produkte als selbstständiger Händler / 
Vermittler nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen auf eigenes 
wirtschaftliches Risiko zu vertreiben: 
§ 1 Selbstständigkeit
Der Vertriebspartner vermarktet Produkte der Fa.SinnesBewegung  als selbstständiger 
Gewerbebetreibender freier Gestaltung seines Vertriebs und nur 
beschränkt durch die Gesetze, vor allem die Verbraucherschutzgesetze 
und die Regeln eines fairen Umgangs mit Wettbewerbern und anderen 
Vertriebspartnern.
§ 2 Werbematerial
Der Vertriebspartner darf grundsätzlich für die Produkte nur mit den von der
Fa. SinnesBewegung zur Verfügung gestellten Werbe- und Verbrauchsmaterialien 
werben. Eigenes Webematerial bedarf der ausdrücklichen, schriftlich 
erteilten Genehmigung der Fa. SinnesBewegung Geschäftsführung. 
Es dürfen grundsätzlich auch keine, der Fa. SinnesBewegung Produkte betreffenden
Aussagen getroffen werden, die nicht Bestandteil der genannten 
Materialien oder von der Fa. SinnesBewegung zur Verfügung gestellten weiteren Materialien, 
wie z.B. Flyer, Rollups oder Downloads  sind oder die aus dem Zusammenhang 
genommen, geändert oder verkürzt wurden. Eigene Aussagen bedürfen 
der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung der Fa. SinnesBewegung.
Vertriebspartnern ist es untersagt, den Fimennamen der Fa. SinnesBewegung oder 
Firmenzeichen in einer Weise zu verwenden, aus der abgeleitet oder 
impliziert werden könnte, dass sie ein Angestellter vom Unternehmen sind oder 
eigene Werbeinhalte des Partnerunternehmens von der Fa. SinnesBewegung  stammen.
Alle Rechte an den Vertragsprodukten stehen der Fa.SinnesBewegung  zu. 
Sämtliche Marken und Zeichen mit alleiniger Berechtigung der Firma 
SinnesBewegung , insbesondere das Warenzeichen sowie alle 
Produktbezeichnungen und der Handelsname der Fa. SinnesBewegung   dürfen von den 
Vertriebspartnern nicht ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung 
seitens der Fa. SinnesBewegung in eigenen Werbeveröffentlichungen erwähnt oder 
verwendet werden.
Die Nutzung von eigenen Internetauftritten oder Domainnamen mit 
Inhalten zu  Produkten der Fa. SinnesBewegung  (auf eigene Kosten) oder unter 
Verwendung der durch die Fa. SinnesBewegung  verwendeten Marken sowie jeder Verweis 
oder Hinweis auf deren Produkte bedarf der ausdrücklichen Genehmigung 
durch die Fa. SinnesBewegung.
Bei Verwendung des personalisierten Vertriebspartner Portals 
beschränkt sich die Genehmigungspflicht auf den Domainnamen. Bei 
Zuwiderhandeln des Vertriebspartners gegen die Regelungen dieses
Paragraphens hat er der Fa. SinnesBewegung einen daraus entstandenen Schaden zu
ersetzen.
§ 3 Wettbewerbsverbot
Im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit bewahrt der Vertriebspartner die 
Interessen der Fa. SinnesBewegung   und den Schutz der Produkte vor Verwechslungen
und irreführenden Angaben. Dies schließt insbesondere aus, dass der 
Vertriebspartner Wettbewerbsprodukte mit  Produkten der Fa.SinnesBewegung vertreibt 
oder gleichzeitig mit den Produkten der Fa. SinnesBewegung anbietet. 
 Verkäufe über andere Vertriebswege, z.B. Zwischenhändler außerhalb 
der Vertriebsorganisation, Internetauktionen, Internetshops, 
Ladengeschäft usw. sind zum Schutz der Verbraucher, der Produktqualität 
und der Handelsmarken nicht gestattet. Bei einem Verstoß wird durch
die Fa. SinnesBewegung eine sofortige Kündigung des Vertrages ausgesprochen.
Der Vertriebspartner wird die Tätigkeit von Wettbewerbsunternehmen 
auch nicht in sonstiger Weise selbst oder durch Dritte fördern.
Dies gilt nicht für ergänzende Qualitätsprodukte, die für eine kombinierte 
Vermarktung geeignet sind. Die Fa. SinnesBewegung kann dem Vertriebspartner den 
Vertrieb  der eigenen Produkte mit anderen Waren untersagen, wenn dies den Ruf 
der Produkte der Fa. SinnesBewegung beeinträchtigt oder zu Missverständnissen in Bezug 
auf die Eigenart der Produkte und ihre Qualität führen kann.
§ 4 Verschwiegenheit
Der Vertriebspartner wird alle im Rahmen seiner Tätigkeit erlangten Daten 
und Informationen über das Unternehmen SinnesBewegung und seine Produkte, die 
von der Fa. SinnesBewegung nicht veröffentlicht wurden, insbesondere zur Herstellung und 
Zusammensetzung der Produkte sowie Daten und Anschriften der 
Kunden nicht an Dritte weitergeben oder zugänglich machen 
(veröffentlichen). Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach 
Beendigung des Partnervertrages weiter.
§ 5 Übertragung
Die Rechte aus dem Partnervertrag können übertragen oder bei 
natürlichen Rechteinhabern vererbt werden. Die wirksame Übertragung 
erfordert die schriftliche Genehmigung der Fa. SinnesBewegung auf der schriftlichen 
Übertragungsvereinbarung als dritte Partei. Die Genehmigung wird erteilt, 
wenn die  Betreuung der bestehenden Kunden und 
Vertriebspartner in gleicher Weise erfolgen kann. 
Bei einer Übertragung einer Vertriebsposition erfolgen keinerlei
Änderungen innerhalb der bestehenden Struktur. Ein Vorrecht zur
Übernahme besteht grundsätzlich für die Upline von unten nach oben
gegen Zahlung eines ausgehandelten oder gutachterlich bestimmten 
Wertausgleichs. Der Wert wird in der Regel aus der DurchschnittsJahresprovision (ohne 
Umsatzsteueraufschlag) der letzten drei Jahre
bestimmt.
Wenn keiner der Vertriebspartner in der aufsteigenden Linie den 
Kundenstamm und die Betreuung der angegliederten Berater übernimmt, 
kann sie auch außerhalb der bestehenden Linie einem geeigneten 
Vertriebspartner angeboten werden. 
Dabei bleibt die bestehende Organisationsstruktur immer erhalten.
§ 6 Wechsel
Der Wechsel eines Vertriebspartners in die Organisation eines anderen 
Partnerunternehmens bedarf der Zustimmung der gesamten Linie in der 
Provisionsstruktur nach oben und unten. Die Zustimmung der 
Geschäftsführung der Fa. SinnesBewegung ist ebenfalls Voraussetzung. 
Wenn ein Vertriebspartner seine Vertriebspartnerschaft kündigt, um in
einer anderen Sponsorlinie wieder als Partner der Fa. SinnesBewegung 
zu werden, so darf er erst nach 6 Monaten Pause einen neuen Antrag auf 
Wiederaufnahme stellen. 
§ 7 Gewährleistung, Haftung
Die Fa. SinnesBewegung tritt als Vertrieb für die einwandfreie Qualität der gelieferten Ware 
im Rahmen der Gewährleistungsbestimmungen ein.
Die Gesundheit des Kundenkreises Mensch und Tier hat absolute Priorität.
 Die Vertriebspartner sind für die hinreichende Vorinformation der betreuten Endkunden 
über die Anwendung der Produkte selbst verantwortlich. Die Gewährleistung 
erlischt bei einer Verwendung der Produkte, die nicht der mitgelieferten 
Anleitung zur Einnahme, Anwendung, oder Dosierung 
entspricht. Die Haftung erlischt, sofern der Schaden auf der 
Fehlanwendung beruht. 
Die Fa. SinnesBewegung  haftet nicht für Aussagen, die ein Vertriebspartner tätigt und / 
oder veröffentlicht.
Die Fa. SinnesBewegung  haftet nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige 
Vermögensschäden der Vertriebspartnerunternehmen. 
§ 8 Schulungen
Die Fa. SinnesBewegung bzw. die Vertriebspartnerunternehmen bieten in Abstimmung 
Schulungen über das erfolgreiche Marketing, Organisationsaufbau,
Produkte usw. an. Der Vertriebspartner erhält die Möglichkeit sich mit Teilnahme in  den 
angebotenen Schulungs- und Informationsveranstaltungen laufend 
fortzubilden und an den Grundseminaren gemäß dem Seminarplan
teilzunehmen.
§ 9 Provision
Der Vertriebspartner erwirkt gegenüber der Fa. SinnesBewegung Anspruch 
auf Vermittlungsprovisionen für jede während der Vertragszeit von ihm
ordnungsgemäß vermittelte, von der Fa. SinnesBewegung ausgelieferte und vom Kunden 
bezahlte Bestellung.
Die Provision beinhaltet eine Vergütung für Betreuungsleistungen. Daher
entfällt jeder Provisionsanspruch bei Beendigung des Partnervertrags.
Die Höhe der Provision richtet sich nach dem Marketingplan der Fa.SinnesBewegung.
Die Abrechnung erfolgt einmal pro Monat. Die Bereitstellung der 
ordnungsgemäß erstellten Provisionsabrechnung erfolgt grundsätzlich 
und ausschließlich über das Vertriebspartnerportal.
Sämtliche Abrechnungen sind vom Vertriebspartner unverzüglich auf ihre 
Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und sind somit für den Inhalt 
verantwortlich. Für den Erhalt weiterer Provisionen für die Betreuung
vermittelter weiterer Vertriebspartnerunternehmen ist kein Eigenumsatz
notwendig wie im Marketingplan angegeben, eineVoraussetzung.
Dem Vertriebspartner ist es nicht gestattet, Provisionsansprüche aus dem 
Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung von der Fa. SinnesBewegung 
abzutreten oder zu verpfänden.
§ 10 Mehrwertsteuer
Der Vertriebspartner wird eine Option zur Mehrwertsteuer der Fa.SinnesBewegung 
schriftlich durch Nennung der dafür erhaltenen Steuernummer, der Umsatzsteuer-ID
und des zuständigen Finanzamtes anzeigen. Bevor diese Angaben nicht 
schriftlich vorliegen, wird eine Provision nur ohne Mehrwertsteuer
ausbezahlt.
§ 11 Dauer
Der Partnervertrag wird auf eine Dauer von 1 Jahr geschlossen
und verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr , sollte nicht
von einer Vertragspartei gekündigt worden sein.
Bei groben, vorsätzlichen Verstößen, insbesondere auch Verstöße gegen 
des Wettbewerbsverbots und die Verschwiegenheitsverpflichtung, behält 
sich die Fa. SinnesBewegung  das Recht zur außergerichtlichen Kündigung vor.
Nach Ausspruch einer Kündigung, unabhängig ob durch die Fa.SinnesBewegung  oder dem 
Vertriebspartner selbst, ist die Fa. SinnesBewegung berechtigt, den Vertriebspartner den 
Zugang zum Partnerportal zu unterbinden und Provisionszahlungen mit 
eventuell ausstehenden Forderungen zu verrechnen.
§ 12 Kundenschutz
Alle der Fa. SinnesBewegung  erstmals gemeldeten Kunden unterliegen seitens der Fa. 
SinnesBewegung dem sofortigen Kundenschutz zugunsten des Erstwerbers. Die Fa. 
SinnesBewegung wird bei weiteren Vermittlungsangeboten eines anderen Vertriebspartners 
zu dem demselben Kunden dieses auf die bestehende Betreuung zugunsten desErstwerbers 
hinweisen.
Alle Provisionen, die aus einem Umsatz mit dem geschützten Kunden
erzielt werden, fließen ausschließlich dem vertragsschließenden 
Vertriebspartner zu. 
Unfaire Mittel, die Verbraucherschutzvorschriften verletzen (wie 
Kaltanrufe, belästigende Werbung, gezieltes Ansprechen in der
Öffentlichkeit und via Social Media, Verstöße gegen
Datenschutzvorschriften) sind unzulässig und können zu einer sofortigen 
Kündigung dieses Partnervertrags führen.
§ 13 Partnerportal
Im Interesse einer schnellen und tagesaktuellen Bearbeitung erfolgt der 
Informationsaustausch in der Regel über das Partnerportal.  Kosten für 
das Partnerportal gibt es keine.
Im Partnerportal, sind  sämtliche Kundeninformationen , benötigte
Produktinformationen, der Marketingplan, Schulungstermine etc. hinterlegt .
Die Fa. SinnesBewegung  unterrichtet den Vertriebspartner auf diesem Wege ebenfalls über 
neue Produkte, Veranstaltungen, Aktuelles und über Änderungen.
Der Vertriebspartner kann die Informationen mit der Präsentation seines
Unternehmens verbinden. Für die eigenen Inhalte ist ausschließlich der 
Vertriebspartner auch gegenüber Dritten verantwortlich. Er stellt die Fa. SinneBewegung 
insofern von jeder Haftung frei.
§ 14 Verjährung
Alle Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren in zwölf Monaten nach 
Kenntniserlangung des Berechtigten der anspruchsbegründenden 
Umstände. 
Für einen etwaigen Anspruch nach § 89 b HGB beginnt diese 
zwölfmonatige Verjährungsfrist allerdings erst mit dem Ablauf der 
einjährigen Geltendmachungsfrist (§ 89 b IV 2 HGB) zu laufen. Von den 
vorgenannten Regelungen zur Abkürzung der Verjährung ausgenommen 
sind Ansprüche, die nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften nicht
beschränkt werden dürfen, z.B. von Ansprüchen aus einer Haftung wegen 
vorsätzlichen Handelns nach § 202 BGB.
§ 15 Sonstiges
Durch Anklicken zur Bestätigung des Erhalts der AGB beim ersten Login 
in das Partnerportal erklärt sich der Vertriebspartner mit diesen und 
weiteren Vertragsbestandteilen (siehe Punkt 4) einverstanden. 
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. 
Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. 
§ 16 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / 
Änderungsvorbehalt
Die Fa. SinnesBewegung ist im Rahmen seiner allgemeinen Vertriebspolitik jederzeit zur 
Änderung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt. 
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem 
Vertriebspartner im Voraus, spätestens 42 Tage vor dem 
vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens, in Textform über das 
Vertriebsportal angeboten.
Die Zustimmung des Vertriebspartners gilt als erteilt, wenn die Ablehnung 
nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der 
Änderung gegenüber der Fa. sinnesBewegung  in Textform (z.B. per E-Mail) angezeigt wird.
Wenn der Vertriebspartner mit den Änderungen nicht einverstanden ist, 
steht ihm bis zu dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der 
Änderungen ein fristloses und kostenfreies Kündigungsrecht zu.
Die Fa. SinnesBewegung  weist den Vertriebspartner in der Nachricht, mit der die 
Änderungen angeboten werden, auch noch einmal besonders auf das 
Ablehnungsrecht, die Frist dafür und die Möglichkeit zur Kündigung hin.
Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden im 
Vertriebsportal veröffentlicht.
§ 17 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsklauseln bedeutet nicht die
Unwirksamkeit des ganzen Vertrages. Ausschließlicher Gerichtsstand für 
alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Partnervertrag ist der Sitz der Fa. sinnesBewegung.
§ 18 Datenschutz
Der Vertriebspartner erklärt sich damit einverstanden, dass seine 
personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung dieses 
Antrages verarbeitet, insbesondere gespeichert und genutzt werden. Die 
Übermittlung an Dritte erfolgt nur in dem für Geschäftszwecke 
erforderlichen Umfang.