ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge der Fa. SinnesBewegung
mit Vertriebspartnern und Regelungen für die
selbstständige Organisation der Vertriebspartner, Stand 01.01.2024.
Diese Vereinbarungen regeln die Grundlagen einer Geschäftsbeziehung
der Fa. SinnesBewegung zu dem Vertriebspartnern und
(Partnerunternehmen / Händlern/ Vermittlern*), die in
Deutschland ansässig sind und die Grundregeln der Selbstorganisation
der vertraglich angebundenen Partnerunternehmen untereinander.
1. Eine Vertriebspartnerschaft kann nur begründet werden,
wenn Antragsteller* bzw. ein Geschäftsführer* des
Partnerunternehmens volljährig und voll geschäftsfähig sind und ein
Gewerbe für sich angemeldet hat.
2. Der Vertriebspartner erhält eine Partnernummer, welche mit den
persönlichen Daten aus dem Antragsformular elektronisch erfasst
wird. Voraussetzung hierfür ist eine gültige E-Mail-Adresse.
3. Vertriebspartner dürfen nur eine Position im Provisionssystem vom
Unternehmen SinnesBewegung einnehmen.
Es wird nur einmal pro Person eine Partnernummer vergeben.
Unabhängig davon, ob es sich hierbei um eine
natürliche Person, einen Verein oder um einen Firmen(mit)inhaber
handelt.
Mit Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt
sich der Vertriebspartner mit dem Marketingplan, den Regeln des
aktuellen Marketingplans einverstanden.
Diese sind wesentlicher Bestand des Vertrages
und der Zusammenarbeit zwischen der Fa. SinnesBewegung und dem Vertriebspartner.
Ebenfalls mit Annahme dieses Antrags durch die Fa. SinnesBewegung erhält der
Vertriebspartner das Recht, die Produkte als selbstständiger Händler /
Vermittler nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen auf eigenes
wirtschaftliches Risiko zu vertreiben:
§ 1 Selbstständigkeit
Der Vertriebspartner vermarktet Produkte der Fa.SinnesBewegung als selbstständiger
Gewerbebetreibender freier Gestaltung seines Vertriebs und nur
beschränkt durch die Gesetze, vor allem die Verbraucherschutzgesetze
und die Regeln eines fairen Umgangs mit Wettbewerbern und anderen
Vertriebspartnern.
§ 2 Werbematerial
Der Vertriebspartner darf grundsätzlich für die Produkte nur mit den von der
Fa. SinnesBewegung zur Verfügung gestellten Werbe- und Verbrauchsmaterialien
werben. Eigenes Webematerial bedarf der ausdrücklichen, schriftlich
erteilten Genehmigung der Fa. SinnesBewegung Geschäftsführung.
Es dürfen grundsätzlich auch keine, der Fa. SinnesBewegung Produkte betreffenden
Aussagen getroffen werden, die nicht Bestandteil der genannten
Materialien oder von der Fa. SinnesBewegung zur Verfügung gestellten weiteren Materialien,
wie z.B. Flyer, Rollups oder Downloads sind oder die aus dem Zusammenhang
genommen, geändert oder verkürzt wurden. Eigene Aussagen bedürfen
der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung der Fa. SinnesBewegung.
Vertriebspartnern ist es untersagt, den Fimennamen der Fa. SinnesBewegung oder
Firmenzeichen in einer Weise zu verwenden, aus der abgeleitet oder
impliziert werden könnte, dass sie ein Angestellter vom Unternehmen sind oder
eigene Werbeinhalte des Partnerunternehmens von der Fa. SinnesBewegung stammen.
Alle Rechte an den Vertragsprodukten stehen der Fa.SinnesBewegung zu.
Sämtliche Marken und Zeichen mit alleiniger Berechtigung der Firma
SinnesBewegung , insbesondere das Warenzeichen sowie alle
Produktbezeichnungen und der Handelsname der Fa. SinnesBewegung dürfen von den
Vertriebspartnern nicht ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung
seitens der Fa. SinnesBewegung in eigenen Werbeveröffentlichungen erwähnt oder
verwendet werden.
Die Nutzung von eigenen Internetauftritten oder Domainnamen mit
Inhalten zu Produkten der Fa. SinnesBewegung (auf eigene Kosten) oder unter
Verwendung der durch die Fa. SinnesBewegung verwendeten Marken sowie jeder Verweis
oder Hinweis auf deren Produkte bedarf der ausdrücklichen Genehmigung
durch die Fa. SinnesBewegung.
Bei Verwendung des personalisierten Vertriebspartner Portals
beschränkt sich die Genehmigungspflicht auf den Domainnamen. Bei
Zuwiderhandeln des Vertriebspartners gegen die Regelungen dieses
Paragraphens hat er der Fa. SinnesBewegung einen daraus entstandenen Schaden zu
ersetzen.
§ 3 Wettbewerbsverbot
Im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit bewahrt der Vertriebspartner die
Interessen der Fa. SinnesBewegung und den Schutz der Produkte vor Verwechslungen
und irreführenden Angaben. Dies schließt insbesondere aus, dass der
Vertriebspartner Wettbewerbsprodukte mit Produkten der Fa.SinnesBewegung vertreibt
oder gleichzeitig mit den Produkten der Fa. SinnesBewegung anbietet.
Verkäufe über andere Vertriebswege, z.B. Zwischenhändler außerhalb
der Vertriebsorganisation, Internetauktionen, Internetshops,
Ladengeschäft usw. sind zum Schutz der Verbraucher, der Produktqualität
und der Handelsmarken nicht gestattet. Bei einem Verstoß wird durch
die Fa. SinnesBewegung eine sofortige Kündigung des Vertrages ausgesprochen.
Der Vertriebspartner wird die Tätigkeit von Wettbewerbsunternehmen
auch nicht in sonstiger Weise selbst oder durch Dritte fördern.
Dies gilt nicht für ergänzende Qualitätsprodukte, die für eine kombinierte
Vermarktung geeignet sind. Die Fa. SinnesBewegung kann dem Vertriebspartner den
Vertrieb der eigenen Produkte mit anderen Waren untersagen, wenn dies den Ruf
der Produkte der Fa. SinnesBewegung beeinträchtigt oder zu Missverständnissen in Bezug
auf die Eigenart der Produkte und ihre Qualität führen kann.
§ 4 Verschwiegenheit
Der Vertriebspartner wird alle im Rahmen seiner Tätigkeit erlangten Daten
und Informationen über das Unternehmen SinnesBewegung und seine Produkte, die
von der Fa. SinnesBewegung nicht veröffentlicht wurden, insbesondere zur Herstellung und
Zusammensetzung der Produkte sowie Daten und Anschriften der
Kunden nicht an Dritte weitergeben oder zugänglich machen
(veröffentlichen). Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach
Beendigung des Partnervertrages weiter.
§ 5 Übertragung
Die Rechte aus dem Partnervertrag können übertragen oder bei
natürlichen Rechteinhabern vererbt werden. Die wirksame Übertragung
erfordert die schriftliche Genehmigung der Fa. SinnesBewegung auf der schriftlichen
Übertragungsvereinbarung als dritte Partei. Die Genehmigung wird erteilt,
wenn die Betreuung der bestehenden Kunden und
Vertriebspartner in gleicher Weise erfolgen kann.
Bei einer Übertragung einer Vertriebsposition erfolgen keinerlei
Änderungen innerhalb der bestehenden Struktur. Ein Vorrecht zur
Übernahme besteht grundsätzlich für die Upline von unten nach oben
gegen Zahlung eines ausgehandelten oder gutachterlich bestimmten
Wertausgleichs. Der Wert wird in der Regel aus der DurchschnittsJahresprovision (ohne
Umsatzsteueraufschlag) der letzten drei Jahre
bestimmt.
Wenn keiner der Vertriebspartner in der aufsteigenden Linie den
Kundenstamm und die Betreuung der angegliederten Berater übernimmt,
kann sie auch außerhalb der bestehenden Linie einem geeigneten
Vertriebspartner angeboten werden.
Dabei bleibt die bestehende Organisationsstruktur immer erhalten.
§ 6 Wechsel
Der Wechsel eines Vertriebspartners in die Organisation eines anderen
Partnerunternehmens bedarf der Zustimmung der gesamten Linie in der
Provisionsstruktur nach oben und unten. Die Zustimmung der
Geschäftsführung der Fa. SinnesBewegung ist ebenfalls Voraussetzung.
Wenn ein Vertriebspartner seine Vertriebspartnerschaft kündigt, um in
einer anderen Sponsorlinie wieder als Partner der Fa. SinnesBewegung
zu werden, so darf er erst nach 6 Monaten Pause einen neuen Antrag auf
Wiederaufnahme stellen.
§ 7 Gewährleistung, Haftung
Die Fa. SinnesBewegung tritt als Vertrieb für die einwandfreie Qualität der gelieferten Ware
im Rahmen der Gewährleistungsbestimmungen ein.
Die Gesundheit des Kundenkreises Mensch und Tier hat absolute Priorität.
Die Vertriebspartner sind für die hinreichende Vorinformation der betreuten Endkunden
über die Anwendung der Produkte selbst verantwortlich. Die Gewährleistung
erlischt bei einer Verwendung der Produkte, die nicht der mitgelieferten
Anleitung zur Einnahme, Anwendung, oder Dosierung
entspricht. Die Haftung erlischt, sofern der Schaden auf der
Fehlanwendung beruht.
Die Fa. SinnesBewegung haftet nicht für Aussagen, die ein Vertriebspartner tätigt und /
oder veröffentlicht.
Die Fa. SinnesBewegung haftet nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden der Vertriebspartnerunternehmen.
§ 8 Schulungen
Die Fa. SinnesBewegung bzw. die Vertriebspartnerunternehmen bieten in Abstimmung
Schulungen über das erfolgreiche Marketing, Organisationsaufbau,
Produkte usw. an. Der Vertriebspartner erhält die Möglichkeit sich mit Teilnahme in den
angebotenen Schulungs- und Informationsveranstaltungen laufend
fortzubilden und an den Grundseminaren gemäß dem Seminarplan
teilzunehmen.
§ 9 Provision
Der Vertriebspartner erwirkt gegenüber der Fa. SinnesBewegung Anspruch
auf Vermittlungsprovisionen für jede während der Vertragszeit von ihm
ordnungsgemäß vermittelte, von der Fa. SinnesBewegung ausgelieferte und vom Kunden
bezahlte Bestellung.
Die Provision beinhaltet eine Vergütung für Betreuungsleistungen. Daher
entfällt jeder Provisionsanspruch bei Beendigung des Partnervertrags.
Die Höhe der Provision richtet sich nach dem Marketingplan der Fa.SinnesBewegung.
Die Abrechnung erfolgt einmal pro Monat. Die Bereitstellung der
ordnungsgemäß erstellten Provisionsabrechnung erfolgt grundsätzlich
und ausschließlich über das Vertriebspartnerportal.
Sämtliche Abrechnungen sind vom Vertriebspartner unverzüglich auf ihre
Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und sind somit für den Inhalt
verantwortlich. Für den Erhalt weiterer Provisionen für die Betreuung
vermittelter weiterer Vertriebspartnerunternehmen ist kein Eigenumsatz
notwendig wie im Marketingplan angegeben, eineVoraussetzung.
Dem Vertriebspartner ist es nicht gestattet, Provisionsansprüche aus dem
Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung von der Fa. SinnesBewegung
abzutreten oder zu verpfänden.
§ 10 Mehrwertsteuer
Der Vertriebspartner wird eine Option zur Mehrwertsteuer der Fa.SinnesBewegung
schriftlich durch Nennung der dafür erhaltenen Steuernummer, der Umsatzsteuer-ID
und des zuständigen Finanzamtes anzeigen. Bevor diese Angaben nicht
schriftlich vorliegen, wird eine Provision nur ohne Mehrwertsteuer
ausbezahlt.
§ 11 Dauer
Der Partnervertrag wird auf eine Dauer von 1 Jahr geschlossen
und verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr , sollte nicht
von einer Vertragspartei gekündigt worden sein.
Bei groben, vorsätzlichen Verstößen, insbesondere auch Verstöße gegen
des Wettbewerbsverbots und die Verschwiegenheitsverpflichtung, behält
sich die Fa. SinnesBewegung das Recht zur außergerichtlichen Kündigung vor.
Nach Ausspruch einer Kündigung, unabhängig ob durch die Fa.SinnesBewegung oder dem
Vertriebspartner selbst, ist die Fa. SinnesBewegung berechtigt, den Vertriebspartner den
Zugang zum Partnerportal zu unterbinden und Provisionszahlungen mit
eventuell ausstehenden Forderungen zu verrechnen.
§ 12 Kundenschutz
Alle der Fa. SinnesBewegung erstmals gemeldeten Kunden unterliegen seitens der Fa.
SinnesBewegung dem sofortigen Kundenschutz zugunsten des Erstwerbers. Die Fa.
SinnesBewegung wird bei weiteren Vermittlungsangeboten eines anderen Vertriebspartners
zu dem demselben Kunden dieses auf die bestehende Betreuung zugunsten desErstwerbers
hinweisen.
Alle Provisionen, die aus einem Umsatz mit dem geschützten Kunden
erzielt werden, fließen ausschließlich dem vertragsschließenden
Vertriebspartner zu.
Unfaire Mittel, die Verbraucherschutzvorschriften verletzen (wie
Kaltanrufe, belästigende Werbung, gezieltes Ansprechen in der
Öffentlichkeit und via Social Media, Verstöße gegen
Datenschutzvorschriften) sind unzulässig und können zu einer sofortigen
Kündigung dieses Partnervertrags führen.
§ 13 Partnerportal
Im Interesse einer schnellen und tagesaktuellen Bearbeitung erfolgt der
Informationsaustausch in der Regel über das Partnerportal. Kosten für
das Partnerportal gibt es keine.
Im Partnerportal, sind sämtliche Kundeninformationen , benötigte
Produktinformationen, der Marketingplan, Schulungstermine etc. hinterlegt .
Die Fa. SinnesBewegung unterrichtet den Vertriebspartner auf diesem Wege ebenfalls über
neue Produkte, Veranstaltungen, Aktuelles und über Änderungen.
Der Vertriebspartner kann die Informationen mit der Präsentation seines
Unternehmens verbinden. Für die eigenen Inhalte ist ausschließlich der
Vertriebspartner auch gegenüber Dritten verantwortlich. Er stellt die Fa. SinneBewegung
insofern von jeder Haftung frei.
§ 14 Verjährung
Alle Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren in zwölf Monaten nach
Kenntniserlangung des Berechtigten der anspruchsbegründenden
Umstände.
Für einen etwaigen Anspruch nach § 89 b HGB beginnt diese
zwölfmonatige Verjährungsfrist allerdings erst mit dem Ablauf der
einjährigen Geltendmachungsfrist (§ 89 b IV 2 HGB) zu laufen. Von den
vorgenannten Regelungen zur Abkürzung der Verjährung ausgenommen
sind Ansprüche, die nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften nicht
beschränkt werden dürfen, z.B. von Ansprüchen aus einer Haftung wegen
vorsätzlichen Handelns nach § 202 BGB.
§ 15 Sonstiges
Durch Anklicken zur Bestätigung des Erhalts der AGB beim ersten Login
in das Partnerportal erklärt sich der Vertriebspartner mit diesen und
weiteren Vertragsbestandteilen (siehe Punkt 4) einverstanden.
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.
Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
§ 16 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen /
Änderungsvorbehalt
Die Fa. SinnesBewegung ist im Rahmen seiner allgemeinen Vertriebspolitik jederzeit zur
Änderung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt.
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem
Vertriebspartner im Voraus, spätestens 42 Tage vor dem
vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens, in Textform über das
Vertriebsportal angeboten.
Die Zustimmung des Vertriebspartners gilt als erteilt, wenn die Ablehnung
nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Änderung gegenüber der Fa. sinnesBewegung in Textform (z.B. per E-Mail) angezeigt wird.
Wenn der Vertriebspartner mit den Änderungen nicht einverstanden ist,
steht ihm bis zu dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Änderungen ein fristloses und kostenfreies Kündigungsrecht zu.
Die Fa. SinnesBewegung weist den Vertriebspartner in der Nachricht, mit der die
Änderungen angeboten werden, auch noch einmal besonders auf das
Ablehnungsrecht, die Frist dafür und die Möglichkeit zur Kündigung hin.
Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden im
Vertriebsportal veröffentlicht.
§ 17 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsklauseln bedeutet nicht die
Unwirksamkeit des ganzen Vertrages. Ausschließlicher Gerichtsstand für
alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Partnervertrag ist der Sitz der Fa. sinnesBewegung.
§ 18 Datenschutz
Der Vertriebspartner erklärt sich damit einverstanden, dass seine
personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung dieses
Antrages verarbeitet, insbesondere gespeichert und genutzt werden. Die
Übermittlung an Dritte erfolgt nur in dem für Geschäftszwecke
erforderlichen Umfang.